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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen YAT Reisen und deren
Vertragspartnern – hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten sie ergänzend zu den §§651a des BGB
(Reisevertragsbestimmungen).
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung ufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht. Für die Annahme der
besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung
seiten dessen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande. Bei Minderjährigen
ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ist für den Teilnehmer eine
gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung von dieser zu unterschreiben.
2. Bezahlung
a.) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur
sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne §651 k BGB.
b.) In allen anderen Fällen wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins
eine Anzahlung in Höhe von 25% auf den Reisepreis pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb
von zwei Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen
vor Reisebeginn fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim
jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben
in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
4. Leistungsveränderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt an.
5. Preisveränderung
a) Wir können, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen, Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss
nachweisbar und unvorgesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten,
die Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder
für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.
Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde
kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem
Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach 5c) hat der Kunde uns unverzüglich nach Erklärung unsererseits uns gegenüber geltend
zu machen.
6. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden nach Bestätigung der Reise, auf ein anderes, im Prospekt
aufgeführtes Reiseziel, ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für die Umbuchung werden 25,-€ in
Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht.
Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten
ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch
die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in
Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer
Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden bei der Umbuchung 25,-€ in Rechnung gestellt.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten
Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher
Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert,
beeinträchtigt oder gefährdet wird. Wird der Vertrag durch uns gekündigt, können wir für die bereits
erbrachten oder zurm Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
c) Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so sind wir berechtigt bis
2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung muß dem Kunden bis
spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im
vollen Umfang erstattet.
8. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück,
so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Wir beanspruchen folgende Entschädigung pro Person:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 25%
Rücktritt 29. – 15. Tag vor Reiseantritt 50%
Rücktritt 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 70%
Rücktritt ab 6 Tage vor dem Reiseantritt 80%.
Rücktritt am Reiseantrittstag 90%.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in
Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. Für diesen Fall
sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer gegebenfalls anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
8.1 Rücktritt bei Gruppenreisen
Die Stornostaffelungen werden in den jeweiligen Werksverträgen gesondert geregelt. Werden dort keine
Regelungen vereinbart treten automatisch die in §8 aufgeführten Staffelungen in Kraft. Zu Grunde gelegt
wird dann der Reisepreis für die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Gruppenreise.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
10. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels
bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Kunde kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel
bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt,
soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar
machen. Unterläßt der Teilnehmer schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf
Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Kunde diese verlangt hat, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
von dem Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Kunden von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt;
aa) Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt
worden ist, oder
ab) Soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf 75.000,-€, bei Sachschäden
auf 4.000,-€ je Kunde und Reise beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1.333,-€, ist die Haftung auf die
dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der Abschluß einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung internationale Übereinkommen
oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz
nur bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich
der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen die darauf beruhenden
gesetzlichen Bestimmungen berufen.
d) Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung des Veranstalters als vertraglicher
Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag,
Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
12. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer
Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die
von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
13. Ausschluss
a) Wir erwarten, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert.
Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt er uns die Möglichkeit, ihn im Wiederholungsfall nach
einer vorangegangenen Abmahnung von der weiteren Reise auszuschließen.
b) Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum,
Sachbeschädigung usw.) kann der Teilnehmer auch sofort von der Reise ausgeschlossen werden.
Ein sofortiger Ausschluss kommt auch in Betracht, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe
unzumutbar beeinträchtigt. Darunter fällt insbesondere, wenn sich der Teilnehmer fremdaggressiv
verhält (z.B. Kratzen, Schlagen, Treten, Beißen, Haareziehen). Es ist dabei unerheblich, ob das
fremdaggressive Verhalten auf vorhandene Erkrankungen oder Behinderungen des Teilnehmers
zurückzuführen ist.
c) Beim Ausschluss von der Reise scheidet eine Erstattung des Reisepreises aus. Entstehende Kosten,
wie zum Beispiel ein Rücktransport, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
14. Verwendung von Bildmaterial
Während der Veranstaltungen entstandene Fotos können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings
genutzt werden. Der Teilnehmer tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter
ab. Ist der Teilnehmer nicht mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, hat er dies dem Veranstalter
vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der
Frist kann er Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
war. Seine reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch
wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten
haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
17. Gerichtsstand
a) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
c) Es gilt deutsches Recht.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand:
August 2011
Reiseveranstalter:
YAT Reisen GmbH
Ostallee 27
33106 Paderborn
HRB 10190
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