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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen YAT Reisen und deren

Vertragspartnern – hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten sie ergänzend zu den §§651a des BGB

(Reisevertragsbestimmungen).

 

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in

der Anmeldung ufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht. Für die Annahme der

besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung

seiten dessen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande. Bei Minderjährigen

ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ist für den Teilnehmer eine

gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung von dieser zu unterschreiben.

 

2. Bezahlung

a.) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur

sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen

Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne §651 k BGB.

b.) In allen anderen Fällen wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins

eine Anzahlung in Höhe von 25% auf den Reisepreis pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb

von zwei Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen

vor Reisebeginn fällig.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim

jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben

in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,

bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.

 

4. Leistungsveränderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,

die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt

wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise

nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten

Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen

unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder

einen kostenlosen Rücktritt an.

 

5. Preisveränderung

a) Wir können, sofern zwischen Vertragsabschluss und  dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate

liegen, Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss

nachweisbar und unvorgesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten,

die Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder

für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.

Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach

Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

c) Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde

kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise

verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem

Angebot anzubieten.

d) Die Rechte nach 5c) hat der Kunde uns unverzüglich nach Erklärung unsererseits uns gegenüber geltend

zu machen.

 

6. Änderungen auf Verlangen des Kunden

Eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden nach Bestätigung der Reise, auf ein anderes, im Prospekt

aufgeführtes Reiseziel, ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für die Umbuchung werden 25,-€ in

Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht.

Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten

ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch

die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in

Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer

Teilnahme entgegenstehen.  Hierfür werden bei der Umbuchung 25,-€ in Rechnung gestellt.

 

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten

Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher

Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert,

beeinträchtigt oder gefährdet wird. Wird der Vertrag durch  uns gekündigt, können wir für die bereits

erbrachten oder zurm Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene

Entschädigung verlangen.

c) Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so sind wir berechtigt bis

2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung muß dem Kunden bis

spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im

vollen Umfang erstattet.

 

8. Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der

Rücktrittserklärung. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück,

so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

Wir beanspruchen folgende Entschädigung pro Person:

Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt                                  25%

Rücktritt 29. – 15. Tag vor Reiseantritt                                50%

Rücktritt 14. – 7. Tag vor Reiseantritt                                  70%

Rücktritt ab 6 Tage vor dem Reiseantritt                             80%.

Rücktritt am Reiseantrittstag                                                90%.

 

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in

Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. Für diesen Fall

sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und

einer gegebenfalls anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen. 

 

8.1 Rücktritt bei Gruppenreisen

Die Stornostaffelungen werden in den jeweiligen Werksverträgen gesondert geregelt. Werden dort keine

Regelungen vereinbart treten automatisch die in §8 aufgeführten Staffelungen in Kraft. Zu Grunde gelegt

wird dann der Reisepreis für die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Gruppenreise.

 

9. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und

Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung  und ordnungsgemäße

Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

 

10. Gewährleistung und Abhilfe

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht

unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels

bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

b) Der Kunde kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel

bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt,

soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar

machen. Unterläßt der Teilnehmer schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf

Herabsetzung des Reisepreises zu.

c) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer

angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Kunde diese verlangt hat, so kann der Kunde im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus

Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn

der Kunde die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von

uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse

von dem Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen

Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Kunden von Interesse waren.

d) Schadenersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung

verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

 

11. Beschränkung der Haftung

a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen

Reisepreis beschränkt;

aa) Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt

worden ist, oder

ab) Soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden

eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

b) Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf 75.000,-€, bei Sachschäden

auf  4.000,-€ je Kunde und Reise beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1.333,-€, ist die Haftung auf die

dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen

Interesse der Abschluß einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.

c) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung internationale Übereinkommen

oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz

nur bestimmten  Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich

der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen die darauf beruhenden

gesetzlichen Bestimmungen berufen.

d) Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung des Veranstalters als vertraglicher

Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag,

Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.

 

12. Haftungsausschluss

Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer

Reisegepäck- und  Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die

von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

 

13. Ausschluss

a) Wir erwarten, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert.

Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt er uns die Möglichkeit, ihn im Wiederholungsfall nach

einer vorangegangenen Abmahnung von der weiteren Reise auszuschließen.

b) Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum,

Sachbeschädigung usw.) kann der Teilnehmer auch sofort von der Reise ausgeschlossen werden.

Ein sofortiger Ausschluss kommt auch in Betracht, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe

unzumutbar beeinträchtigt. Darunter fällt insbesondere, wenn sich der Teilnehmer fremdaggressiv

verhält (z.B. Kratzen, Schlagen, Treten, Beißen, Haareziehen). Es ist dabei unerheblich, ob das

fremdaggressive Verhalten auf vorhandene Erkrankungen oder Behinderungen des Teilnehmers

zurückzuführen ist.

c) Beim Ausschluss von der Reise scheidet eine Erstattung des Reisepreises aus. Entstehende Kosten,

wie zum Beispiel ein Rücktransport, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

14. Verwendung von Bildmaterial

Während der Veranstaltungen entstandene Fotos können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings

genutzt werden. Der Teilnehmer tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter

ab. Ist der Teilnehmer nicht mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, hat er dies dem Veranstalter

vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.

 

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der

Frist kann er Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert

war. Seine reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,

an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die

Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche

aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

16. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen

von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu

unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die

rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch

wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten

haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst

verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen

Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

 

17. Gerichtsstand

a) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,

es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand

im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

c) Es gilt deutsches Recht.

 

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des

gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Stand:

August 2011

 

Reiseveranstalter:

YAT Reisen GmbH

Ostallee 27

33106 Paderborn

HRB 10190

 
 

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