Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen YAT Reisen und deren Vertragspartnern – hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten sie ergänzend zu den §§651a des BGB (Reisevertragsbestimmungen).
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung seiten dessen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ist für den Teilnehmer eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung von dieser zu unterschreiben.
2. Bezahlung
a.) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne §651 k BGB.
b.) In allen anderen Fällen wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25% auf den Reisepreis pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
4. Leistungsveränderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
5. Preisveränderung
a) Wir können, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorgesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben, oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach 5c) hat der Kunde uns unverzüglich nach Erklärung unsererseits uns gegenüber geltend zu machen.
6. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden nach Bestätigung der Reise, auf ein anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel, ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für die Umbuchung werden 25,-€ in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht.
Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden bei der Umbuchung 25,-€ in Rechnung gestellt.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird. Wird der Vertrag durch uns gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
c) Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so sind wir berechtigt bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet.
d) Kann auf Grund der komplexen Betreuungs- und Pflegesituation des Teilnehmers kein passender Betreuer gestellt werden, so sind wir berechtigt bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet.
8. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir beanspruchen folgende Entschädigung pro Person:
- Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 25%
- Rücktritt 29. – 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- Rücktritt 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 70%
- Rücktritt ab 6 Tage vor dem Reiseantritt 80%
- Rücktritt am Reiseantrittstag 90%
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. Für diesen Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer gegebenfalls anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
8.1 Rücktritt bei Gruppenreisen
Die Stornostaffelungen werden in den jeweiligen Werksverträgen gesondert geregelt. Werden dort keine Regelungen vereinbart treten automatisch die in §8 aufgeführten Staffelungen in Kraft. Zu Grunde gelegt wird dann der Reisepreis für die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Gruppenreise.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
10. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Kunde kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterläßt der Teilnehmer schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Kunde diese verlangt hat, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von dem Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Kunden von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt;
aa) Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
ab) Soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf 75.000,-€, bei Sachschäden auf 4.000,-€ je Kunde und Reise beschränkt.
Liegt der Reisepreis über 1.333,-€, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
e) Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung des Veranstalters als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
12. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
13. Ausschluss
a) Wir erwarten, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt er uns die Möglichkeit, ihn im Wiederholungsfall nach einer vorangegangenen Abmahnung von der weiteren Reise auszuschließen.
b) Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, Sachbeschädigung usw.) kann der Teilnehmer auch sofort von der Reise ausgeschlossen werden. Ein sofortiger Ausschluss kommt auch in Betracht, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Darunter fällt insbesondere, wenn sich der Teilnehmer fremdaggressiv verhält (z.B. Kratzen, Schlagen, Treten, Beißen, Haareziehen). Es ist dabei unerheblich, ob das fremdaggressive Verhalten auf vorhandene Erkrankungen oder Behinderungen des Teilnehmers zurückzuführen ist.
c) Beim Ausschluss von der Reise scheidet eine Erstattung des Reisepreises aus. Entstehende Kosten, wie zum Beispiel ein Rücktransport, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
14. Verwendung von Bildmaterial
Während der Veranstaltungen entstandene Fotos können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Teilnehmer tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter ab. Ist der Teilnehmer nicht mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, hat er dies dem Veranstalter vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Seine reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
17. Gerichtsstand
a) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
c) Es gilt deutsches Recht.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand:
September 2012
Reiseveranstalter:
YAT Reisen GmbH
Ostallee 27
33106 Paderborn
HRB 10190





