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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Rechtsbestimmun-gen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Sie
gelten
ergänzend zu den §§65 1a des BGB
(Reisevertragsbestimmungen).
1.
Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde
uns den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung soll schriftlich
vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht.
Für die Annahme der besonderen
Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrück-lichen
und gesonderten
Erklärung seiten dessen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
schriftlichen
Bestätigung zustande. Bei Minderjäh-rigen ist die
Anmeldung von dem oder den
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ist für den
Teilnehmer eine
gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung von dieser zu
unterschreiben.
2. Bezahlung
a) Vertragsabschlüsse
innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur
sofortigen
Zahlung des gesamten Reise-preises gegen Aushändigung der
vollständigen
Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne §651 k BGB.
b) In
allen
anderen Fällen wird mit Erhalt der
Buchungsbestätigung und des
Reisesicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25% auf den
Reisepreis pro
Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Die
Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor
Reisebeginn
fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich
vereinbarten Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen
Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung seitens des
Veranstalters.
4.
Leistungsveränderungen
Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluß notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den
Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Wir werden Sie von
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen.
Gegebenenfalls bieten wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
einen
kostenlosen Rücktritt an.
5.
Preisveränderung
a) Wir
können,
sofern zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen,
Preiserhöhungen
bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach
Vertragsab-schluss
nachweisbar und unvorgesehen die Preise der Leistungsträger,
insbesondere die
Beförderungskosten, die Abgabe für bestimmte
Leistungen, wie Hafen-, Flughafen-
oder Einreisegebühren erhöht haben, oder für
die betreffende Reise geltende
Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine
Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verein-barten
Abreisetermin
verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer
wesentlichen Reiseleistung
haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Preiserhöhungsgrund zu
erklären.
c) Bei
Preiserhöhung nach Vertragsabschluß um mehr als 5%
des Gesamtpreises kann der
Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme
an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem
Angebot anzubieten.
d) Die
Rechte
nach 5c) hat der Kunde uns unverzüglich nach
Erklärung unsererseits uns
gegenüber geltend zu machen.
6. Änderungen auf
Verlangen des Kunden
Eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden
nach Bestätigung der
Reise, auf ein anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel,
ist bis 30 Tage vor
Reisebeginn möglich. Für die Umbuchung werden
25,-€ in Rechnung gestellt. Eine
bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht.
Bis vor Reisebeginn kann sich der
Teilnehmer bei der
Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir
können dem Wechsel in der Person
der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten
Mehrkosten
entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug
auf die
Reise nicht genügt oder inländische bzw.
ausländische gesetzliche Vorschriften
einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden bei der
Umbuchung 25,-€ in
Rechnung gestellt.
7. Rücktritt durch den
Reiseveranstalter
Wir können vom Reisevertrag
zurücktreten:
a) Wenn
der
Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die
vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) wenn
die
Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer
außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik,
Unruhen, behördlichen Anordnungen,
Naturkatastrophen etc.) er-schwert, beeinträchtigt oder
gefährdet wird. Wird
der Vertrag durch uns
gekündigt, können
wir für die bereits erbrachten oder zur Beendi-gung der Reise
noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
c) Kann,
wegen
nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige
Programmausschreibung)
die Reise nicht stattfinden, so sind wir berechtigt bis 2 Wochen vor
Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende
Mitteilung muß dem
Kunden bis spätestens
2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen
sein. Der bereits
gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet.
8.
Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor
Reisebeginn ist jederzeit möglich.
Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen den
Rücktritt schriftlich zu
erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so
verlieren wir den
Anspruch auf den vereinbar-ten Reisepreis. Wir beanspruchen folgende
Entschädigung
pro Person:
Rücktritt bis 30 Tage vor
Reiseantritt 25%
Rücktritt 29. –
15. Tag vor Reiseantritt 50%
Rücktritt 14. – 7.
Tag vor Reiseantritt 70%
Rücktritt ab 6 Tage vor dem
Reiseantritt 80%.
Rücktritt am Reiseantrittstag 90%.
8.1 Rücktritt bei
Gruppenreisen
Die Stornostaffelungen werden in den
jeweiligen
Werksverträgen gesondert geregelt. Werden dort keine
Regelungen vereinbart
treten automatisch die in §8 aufgeführten
Staffelungen in Kraft. Zu Grunde
gelegt wird dann der Reisepreis für die Mindestteilnehmerzahl
der gebuchten
Gruppenreise.
9. Haftung des
Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet
für gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
und ordnungsgemäße Erbrin-gung der
vertraglich vereinbarten
Reiseleistung.
10.
Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind
die
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß so kann der
Kunde Abhilfe verlangen, sofern
diese nicht unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der
Beseitigung des Reise-mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der
Kunde
kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen wenn er den oder die
Reismängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter
nicht erreichbar
ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche
Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem
Reiseveranstalter unzumutbar
machen. Unterläßt der Teilnehmer schuldhaft die
Mängelanzeige so stehen ihm
keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Wird
die
Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Kunde diese verlangt
hat, so
kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn
die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von dem
Kunden
gerechtfertigt wird. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch
genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für den
Kunden von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung kann der Kunde
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der
Haftung
a) Unsere
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschä-den sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt;
aa) Soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
ab) Soweit wir für einen dem
Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
b) Schadenersatzansprüche
uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der
Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf
75.000,-€, bei Sachschäden auf
4.000,-€
je Kunde und Reise beschränkt.
Liegt der Reisepreis über
1.333,-€, ist die Haftung auf die
dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Dem
Kunden wird in diesem
Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer
Reiseunfall und
Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) Gelten
für
eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung
internationale
Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche
Bestimmungen, nach denen
ein Anspruch auf Schadenser-satz nur bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann, so kann
sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden auf diese
Übereinkommen die
darauf beruhenden gesetzli-chen Bestimmungen berufen.
d) Bei
grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die
Haftung des Veranstalters
als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des
Warschauer
Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur
für Flüge in die
USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
12. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch
oder Diebstahl. Wir
empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und
Reiseunfallversicherung.
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm
mitgeführten
Sachen verursacht wird.
13. Ausschluss
a) Wir erwarten, dass der Teilnehmer
die Sitten, Gebräuche
und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie
verstoßen, gibt er uns die Möglichkeit, ihn im
Wiederholungsfall nach einer
vorangegangenen Abmahnung von der weiteren Reise
auszuschließen.
b) Bei groben
Verstößen (z.B. Straftaten, wie
Körperverletzung,
Diebstahl, Drogenkonsum, Sachbeschädigung usw.) kann der
Teilnehmer auch
sofort von der Reise ausgeschlossen werden. Ein sofortiger Ausschluss
kommt
auch in Betracht, wenn der Teilnehmer das Mitein-ander in der Gruppe
unzumutbar
beeinträchtigt. Darunter fällt insbeson-dere, wenn
sich der Teilnehmer
fremdaggressiv verhält (z.B. Kratzen, Schlagen, Treten,
Beißen, Haareziehen).
Es ist dabei unerheblich, ob das fremdaggressive Verhalten auf
vorhandene
Erkrankungen oder Behinderungen des Teilnehmers
zurückzuführen ist.
c) Beim Ausschluss von der Reise
scheidet eine Erstattung
des Reise-preises aus. Entstehende Kosten, wie zum Beispiel ein
Rücktransport,
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
14. Verwendung von Bildmaterial
Während der Veranstaltungen
entstandene Fotos können vom
Veran-stalter zu Zwecken des Marketing genutzt werden. Der Teilnehmer
tritt in
diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den
Veranstalter ab. Ist der
Teilnehmer nicht mit der Verwendung dieser Bilder einver-standen hat er
dies dem
Veranstalter vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.
15.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise
kann der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendi-gung
der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
kann er Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert
war. Seine reisevertraglichen Ansprüche verjähren in
sechs Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden
sollte. Hat der Kunde Ansprü-che geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu
dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16.
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein,
Staatsangehörige des Staates, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Paß-, Visa- und
Gesundheits-vorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor
Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat
Auskunft.
Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwen-diger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch
wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
daß wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder
Fehlinformation
bedingt sind.
17.
Gerichtsstand
a) Der
Kunde
kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für
Klagen
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichts-stand im Inland haben, oder
gegen
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
c) Es
gilt
deutsches Recht.
18.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand: März 2009
Reiseveranstalter:
YAT - Reisen
Nolte & Nolte Reisen GbR.
Gesselner Str. 21a
33106 Paderborn
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