Urlaub mit Behinderung finanzieren – so geht es Schritt für Schritt

Drei Personen auf einem sonnigen Stadtplatz mit Palmen – einer sitzt im Rollstuhl, alle drei lachen und zeigen das Peace-Zeichen. Gruppenreise mit YAT Reisen.

Ans Meer. Neue Städte. Abends lange aufbleiben. Erinnerungen sammeln, die man nicht kaufen kann.

Reisen ist möglich. Aber wenn du im Urlaub auf Pflege und Assistenz angewiesen bist, taucht schnell eine Frage auf, die den Aufbruch bremst: Wie soll ich das eigentlich finanzieren?

Die Kosten für deine Reisebegleitung kommen zu Unterkunft und Anreise noch dazu. Das klingt erstmal nach viel. Ist es auch – aber es gibt konkrete Wege, die das möglich machen. 70 % der Reisenden bei YAT Reisen rechnen ihre Assistenzkosten über die Pflegekasse ab und zahlen im Schnitt unter 1.500 € Eigenanteil pro Reise. (Stand 2025)

Dieser Artikel zeigt dir, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, wie du sie kombinierst – und was das konkret bedeutet, in Euro und Schritten.

Was kostet Urlaub mit Assistenz wirklich? #

Zwei Beispiele aus der Praxis von YAT Reisen damit du eine konkrete Vorstellung bekommst:

Abrechnungsbeispiel 1 – Sarah, Unterstützungspaket A #

Position Betrag
Reisepreis: einwöchiger Strandurlaub an der Ostsee 1.889,00 €
– Verhinderungspflege: Tagessatz Pflege 60 € × 7 Übernachtungen – 420,00 €
= Eigenanteil für Sarah 1.469,00 €

 

Abrechnungsbeispiel 2 – Robin, Unterstützungspaket C #

Position Betrag
Reisepreis: einwöchiger Strandurlaub an der Ostsee 3.189,00 €
– Verhinderungspflege: Tagessatz Pflege 150 € × 7 Übernachtungen – 1.050,00 €
– Entlastungsbetrag: Tagessatz Betreuung & Assistenz 120 € × 7 Übernachtungen – 840,00 €
= Eigenanteil für Robin 1.299,00 €

 

Robin hat höheren Unterstützungsbedarf – und zahlt trotzdem weniger. Weil er zwei Leistungen kombiniert.

 

Alle Finanzierungsquellen auf einen Blick #

Leistung Betrag Ab Pflegegrad Kombinierbar
Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr PG 2
Entlastungsbetrag 131 €/Monat (ansparbar*) PG 1
Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX) Reisekosten Assistenz, 7–12 Tage/Jahr individuell eingeschränkt
FoB-Reiseförderung bis 2.000 € PG 1 nicht kombinierbar

*nicht genutztes Budet verfällt zum 30.06. des Folgejahres

 

Verhinderungspflege – der wichtigste Baustein #

Die Verhinderungspflege ist für viele der entscheidende Hebel. Die Idee dahinter: Wenn deine reguläre Pflegeperson dich vorübergehend nicht begleiten kann, zum Beispiel weil du verreist,  übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Und genau diese Ersatzpflege kann auch deine Reisebegleitung bei YAT sein.

Voraussetzungen #

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Deine Pflegeperson begleitet dich seit mindestens sechs Monaten

 

So läuft die Abrechnung bei YAT #

YAT unterstützt dich bereits vor der Buchung dabei, die Anträge bei deiner Pflegekasse einzureichen. Du bekommst die notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt. Nach der Reise schicken wir dir eine Bescheinigung mit den Kostenausweisungen – die reichst du bei der Pflegekasse ein und die Erstattung geht direkt auf dein Konto.

Wer die Vorauszahlung nicht stemmen kann: YAT bietet eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse an. Du zahlst nur deinen Eigenanteil – YAT geht in Vorleistung und rechnet den Rest nach der Reise direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür fällt eine Servicegebühr von 30 Euro an.

Hinweis: Wenn du in einer „besonderen Wohnform“ lebst, besteht in der Regel kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Für dich gibt es aber andere Wege – mehr dazu weiter unten.

 

Kurzzeitpflege: Wie du dein Budget aufstocken kannst #

Die Kurzzeitpflege ist für eine vorübergehende stationäre Betreuung z.B. nach Krankenhausaufenthalten gedacht. Für deine Reise wird sie aus einem anderen Grund interessant: Du kannst 100 % des Kurzzeitpflege-Budgets in Verhinderungspflege umwandeln lassen.

Das heißt in der Praxis: Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 €.

Kläre mit deiner Pflegekasse, wie du das konkret beantragst.

 

Entlastungsbetrag: Der unterschätzte Baustein #

131 Euro im Monat – das klingt nach wenig. Doch wenn man es über mehrere Monate spart, kann es doch relevant und hilfreich sein. Der Entlastungsbetrag ist ab Pflegegrad 1 verfügbar und kann für Assistenzleistungen eingesetzt werden, auch im Urlaub.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag verfällt nach zum 30.06. des Folgejahres, wenn er nicht genutzt wird. Und er muss über einen anerkannten Anbieter abgerechnet werden – YAT Reisen ist als solcher zugelassen.

Zusammen mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ergibt sich so ein recht gutes Budget, was euch bei den Reisekosten entlasten kann.

 

Eingliederungshilfe: Wenn du im Alltag bereits Assistenz hast #

Dieser Weg ist besonders relevant für Menschen, die ihre Assistenz über das Persönliche Budget beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten für Assistenz über die Eingliederungshilfe erstattet werden.

Rechtliche Grundlage #

Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2022 nach § 113 SGB IX machen es möglich, dass Kosten für Anreise, Unterkunft und Assistenz übernommen werden – wenn die Unterstützung auch im Urlaub notwendig ist. (Aktenzeichen: B 8 SO 13/20 R)

Was du wissen musst #

  • Die Leistung wird für 7 bis 12 Tage pro Jahr bewilligt
  • Der Antrag wird in der Regel nur einmal im Jahr genehmigt
  • Flüge, Bahntickets, Unterkunft musst du vor der Reise buchen und mit dem Antragsformular einreichen
  • Nach der Reise: alle Rechnungen aufheben und einreichen – du bekommst das Geld erstattet

 

Ehrlich gesagt: Das ist der aufwändigste Weg. Es braucht Geduld und manchmal ein Nachhaken. Aber für Menschen mit Assistenz im Alltag ist es eine der größten Möglichkeiten, Reisekosten wirklich abzudecken.

 

Reiseförderung des Freizeit ohne Barrieren e.V. #

Wenn andere Wege nicht greifen – zum Beispiel weil du in einer besonderen Wohnform lebst, deine Pflegekassen-Budgets bereits im Alltag verbraucht sind oder du keinen Anspruch auf die Budgets aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hast, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: die Reiseförderung der Initiative Urlaubsträume erfüllen des Freizeit ohne Barrieren e.V. (FoB).

Gefördert werden die Mehrkosten durch Pflege, Betreuung oder Assistenz auf Reisen – nicht die normalen Reisekosten wie Unterkunft. Das maximale Förderbudget liegt bei 2.000 Euro.

Was du für den Antrag brauchst #

  • Eine konkrete Reise mit vorläufiger Kostenaufstellung des Reiseveranstalters
  • Einen Nachweis, dass die Kosten nicht über andere Stellen übernommen werden können (z.B. Ablehnungsbescheid der Pflegekasse)
  • Der Antrag muss vor der Buchung gestellt werden
  • Eine Förderung ist alle zwei Jahre möglich

 

Die Förderung ist spendenfinanziert und wird von einem neutralen Gremium vergeben. Es gibt keinen festen Anspruch. Aber wenn du durch andere Finanzierungsmöglichkeiten fällst: frag sie auf jeden Fall an.

 

Schritt für Schritt zur Finanzierung #

  1. Ziel klären: Wohin, wie lange, wie viel Assistenz brauchst du ungefähr?
  2. Pflegekasse kontaktieren: Welche Budgets hast du verfügbar? Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag?
  3. Antrag stellen: So früh wie möglich, mit grober Kostenübersicht.
  4. Bei Ablehnung: Gibt es Ansprüche über Eingliederungshilfe oder FoB-Förderung?
  5. Buchen und losfahren. Rechnungen aufheben.

 

YAT Reisen unterstützt dich – von den Formularen bis zur Abrechnung. Bei Fragen zur Finanzierung ruf uns gerne unter 05251 88950-0 an oder vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch.

 

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FAQ – Häufige Fragen zur Reisefinanzierung mit Behinderung #

Wie viel Verhinderungspflege kann ich für den Urlaub nutzen? #

Du hast aktuell bis zu 1.685 Euro Verhinderungspflege pro Jahr.

Kann YAT direkt mit meiner Pflegekasse abrechnen? #

Ja. YAT bietet eine Direktabrechnung an: Du zahlst nur deinen Eigenanteil, YAT rechnet den Rest direkt mit deiner Pflegekasse ab. Dafür fällt eine Servicegebühr von 30 Euro an.

Was ist, wenn ich in einer besonderen Wohnform lebe? #

In einer besonderen Wohnform (z.B. stationäre Einrichtung) hast du in der Regel keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Mögliche Wege sind dann die Eingliederungshilfe oder – wenn andere Wege nicht greifen – die FoB-Reiseförderung.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Verhinderungspflege? #

Ab Pflegegrad 2. Außerdem muss deine Pflegeperson dich bereits seit mindestens sechs Monaten unterstützen.

Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren? #

Ja. Beide Leistungen können für die Finanzierung der Assistenz im Urlaub kombiniert werden – genau das zeigt Abrechnungsbeispiel 2 (Robin, Unterstützungspaket C): 1.050 Euro Verhinderungspflege plus 840 Euro Entlastungsbetrag, Eigenanteil 1.299 Euro.

Was ist die FoB-Reiseförderung? #

Die Reiseförderung der Initiative Urlaubsträume erfüllen des Freizeit ohne Barrieren e.V. unterstützt Menschen mit Behinderung, wenn keine Abrechnung über Pflegekasse, Krankenkasse, Eingliederungshilfe oder andere Kostenträger möglich ist. Das maximale Förderbudget beträgt 2.000 Euro. Die Förderung muss vor der Buchung beantragt werden und ist alle zwei Jahre möglich.

 

 

Quellen #

  • betanet.de – Ersatzpflege (Verhinderungspflege)
  • betanet.de – Kurzzeitpflege
  • betanet.de – Entlastungsbetrag
  • pflege.de – Verhinderungspflege
  • pflege.de – Kurzzeitpflege
  • pflege.de – Entlastungsbetrag
  • BSG-Pressemitteilung Mai 2022 – Urteil B 8 SO 13/20 R
  • fob-paderborn.de/foerderung/ – Reiseförderung FoB
  • yat-reisen.de/service/finanzierung/ – Abrechnungsbeispiele YAT Reisen

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